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Mag. Michaela Leithner, MA

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und freut sich, von Ihnen zu hören.

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DOLMETSCHEN

1.) ALLGEMEIN

Ein/e DolmetscherIn kann max. 45 Minuten alleine dolmetschen, üblicherweise wird nach 30 Minuten gewechselt, da sonst für die Qualität keine Verantwortung übernommen werden kann.

Üblicherweise werden Halbtages- (bis zu 4 Stunden inkl. Pausen) oder Ganztagessätze (bis zu 8 Stunden inkl. Pausen) verrechnet.

Nach 4 Stunden werden automatisch Ganztagessätze verrechnet, nach 8 Stunden werden Überstunden verrechnet.

2.) AUFNAHMEN/LIVESTREAMING

Für Ton-/Videoaufnahmen, Livestreaming und jede andere Art der Veröffentlichung der Dolmetschung werden 50% des Gesamtbetrags zusätzlich (als eine Art Copyright/Veröffentlichungsrechte) in Rechnung gestellt. Hiermit werden alle Rechte geistigen Eigentums an den Kunden abgetreten. Nicht bekannt gegebene Mitschnitte, Tonaufnahmen, Veröffentlichungen etc. der Dolmetschung nach Erfüllung des Auftrages werden nachträglich in Rechnung gestellt.

Haftungsausschlusserklärung: Die Dolmetschleistung dient dem Zweck, mündliche Kommunikation zu ermöglichen und stellt kein Wortprotokoll oder eine Übersetzung des Gesagten dar. Ausschließlich die Originalrede bzw. ihre überprüfte schriftliche Übersetzung sind verbindlich. Hinsichtlich der Ausübung ihrer Tätigkeit übernehmen Dolmetscher keine Haftung.

3.) AN - UND ABREISE

Muss die An- bzw. Abreise am Tag vor/nach dem Einsatz angetreten werden, wird nach österreichischem Recht je DolmetscherIn ein Halbtagessatz in Rechnung gestellt. Sollte die Reisezeit vom Wohnort zum Einsatzort länger als 6 Stunden dauern, wird ein Ganztagessatz verrechnet.

Wir bemühen uns selbstverständlich, DolmetscherInnen in Ihrer Nähe zu engagieren, sollte dies nicht möglich sein, werden Aufträge außerhalb Wiens prinzipiell mit einem Ganztagessatz pro DolmetscherIn verrechnet. Dies gilt ebenso für KollegInnen, die aus dem Ausland engagiert werden müssen.

Fahrtkosten sind pro DolmetscherIn nach tatsächlichem Aufwand (Bahnkarte, Flugticket, Kilometergeld zu den jeweils gültigen amtlichen Richtsätzen) Wohnort-Einsatzort-Wohnort zu ersetzen.

4.) SONSTIGE SPESEN

Es wird gebeten, die DolmetscherInnen und gegebenenfalls den Techniker tagsüber zu verköstigen, andernfalls werden Auslagen für Verpflegung in Rechnung gestellt. Dauert die Veranstaltung länger als einen Tag und findet außerhalb Wiens statt, dann wird auch darum gebeten, für Abendessen für die DolmetscherInnen und den/die Techniker zu sorgen, anderfalls werden zusätzliche Spesen für Verpflegung in Rechnung gestellt.

Falls der Veranstalter nicht alle Kosten des Einsatzes (z.B. Verpflegung) übernimmt, werden pro DolmetscherIn alle etwaigen anfallenden Spesen dem/der VeranstalterIn/AuftraggeberIn in Rechnung gestellt (Unterkunft, Verpflegung, etc.).

5.) AUFTRAGSERTEILUNG, STORNIERUNG

Die schriftliche Auftragserteilung muss spätestens sechs Wochen (bei Konferenzen; 2 Wochen bei Liasoneinsätzen und Besprechungen) vor Einsatzbeginn bei SMILE-Translations eingehen. Im Fall der Stornierung einer Bestellung kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:

6-5 Kalenderwochen vor Einsatzbeginn: 25% der Auftragssumme
4 Kalenderwochen vor Einsatzbeginn: 50% der Auftragssumme
weniger als 3 Kalenderwochen vor Einsatzbeginn: 75% der Auftragssumme
weniger als 1 Kalenderwochen vor Einsatzbeginn: 100% der Auftragssumme

6.) TECHNISCHE ANLAGE

Es gelten die AGB unseres Vertragspartners, Unterkunft und anfallende Kosten (Verpflegung, etc.) der Techniker werden vom Kunden übernommen.

7.) (KONFERENZ)UNTERLAGEN

(Konferenz)Unterlagen wie Referenzmaterial und Manuskripte der Vortragenden/Beteiligten sollten zeitgerecht (spätestens 2 Wochen vor Einsatzbeginn bei Konferenzen und spätestens 3 Tage vor Besprechungen und Liasoneinsätzen) bei SMILE-Translations Organisation GmbH eintreffen, um eine entsprechende Vorbereitung der DolmetscherInnen zu gewährleisten.

Die DolmetscherInnen sind nicht verpflichtet, verlesene Beiträge zu dolmetschen, wenn dies das Tempo des/der Vortragenden nicht erlaubt.

8.) ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungslegung fällig. Bei Erstaufträgen über einem Betrag von € 1.000,- wird eine Vorauszahlung in der Höhe von 100% sofort nach Auftragserteilung fällig. Bei Erstaufträgen von Privatkunden wird eine Vorauszahlung von 100% sofort nach Auftragserteilung fällig. Alle angefallenen Überstunden und zusätzlichen Kosten werden nach dem Auftrag extra verrechnet. Sollte der entsprechende Betrag nicht rechtzeitig eintreffen, behält SMILE-Translations Organisation GmbH sich das Recht vor, den Auftrag als Storno anzusehen und keine DolmetscherInnen zu schicken, sehr wohl aber die fällige Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

Über Zahlungsziel hinaus werden 8,37% p.m. Verzugszinsen zzgl. Mahnspesen verrechnet.

9.) PROJEKTMANAGEMENT

Wenn notwendig wird ein angemessener Koordinations- und Projektmanagementaufschlag verrechnet, mindestens aber 25% der Gesamtauftragssumme. Sollten mehr als zwei DolmetscherInnen ins Ausland geschickt oder aus dem Ausland nach Österreich eingeflogen werden müssen oder werden mehr als zwei DolmetscherInnen außerhalb Wiens in Österreich eingesetzt, muss ein Projektleiter aus unserer Zentrale mitgenommen werden bzw. vor Ort sein. Für diesen sind Reisespesen, (z.B.Flugticket, km-Geld, etc.), Unterkunft und Verpflegung zu zahlen bzw. werden in Rechnung gestellt.

10.) Remote-Dolmetschen

SMILE-Translations Organisation GmbH und alle von SMILE-Translations Organisation GmbH eingesetzten freiberuflichen DolmetscherInnen übernehmen keinerlei Haftung für Internetausfälle und/oder technische Gebrechen während der Videokonferenz/Dolmetschübertragung via Internet. Für die Verschlüsselung von Daten ist SMILE-Translations Organisation GmbH nicht verantwortlich. SMILE-Translations Organisation GmbH und die von SMILE-Translations Organisation GmbH eingesetzten freiberuflichen DolmetscherInnen sind schad- und klaglos zu halten in allen Belangen bzgl. Remote-Dolmetschen.


ÜBERSETZUNGEN

Honorare

Übersetzungen werden nach Normzeilen (NZ = 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) abgerechnet. Je nach Schwierigkeitsgrad des Textes werden zwischen € 1,6 und € 2,50 (juristische Texte) exkl. MwSt. verrechnet. Die Normzeilen werden aufgrund des Zieltextes berechnet.

Wochenend- und Eilzuschläge bewegen sich zwischen 20% und 40% des Gesamtvolumens.

Mindesthonorar sind € 50,- exkl. MwSt.

Datentransfer

Ab einem Datentransfer von über 10MB werden zusätzliche Manipulationskosten nach tatsächlichem Aufwand in angemessenem Ausmaß verrechnet.

Projektmanagement

Je nach Größe des Auftragsvolumens und der bestellten Sprachen wird ein angemessener Koordinations- und Projektmanagementaufschlag verrechnet, mindestens aber 25% der Gesamtauftragssumme

1.) Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden kurz: „Kunde“) und SMILE-Translations Organisation GmbH als Auftragnehmer fest.

1.2. Die Abschnitte 4.4., 4.7., 5.3. 6.1., 6.3. und 10.3. sowie die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 8 gelten nicht für Verbraucher-Verträge nach dem KSchG.

1.3. Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich diese auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

2.) Verweisungen

Zur Auslegung dieser AGB gelten:

  • die ÖNORM D1201 für Dolmetschdienstleistungen; in der jeweils geltenden Fassung
  • die ÖNORM EN 15038, Übersetzungs-Dienstleistungen Dienstleistungserfordernisse mit Ausnahme der Anhänge E, F


3.) Kooperation zwischen Kunde und SMILE-Translations Organisation GmbH

3.1. Der Kunde hat SMILE-Translations Organisation GmbH, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; folgendes kann dazu nötig sein:

  • Stil-Richtlinien (sofern der Kunde die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder eine spezifische Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er dies SMILE-Translations Organisation GmbH mitteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen)
  • unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie;
  • bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus „Translation Memories“;
  • im Ausgangstext referenzierte Publikationen;
  • technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;
  • Schulungsmaterial;
  • Internetadressen;
  • Paralleltexte;
  • Hintergrundtexte;
  • Betriebsbesichtigungen;
  • bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen „Office“-Anwendungen) hat der Kunde zur Verfügung zu stellen.


3.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, SMILE-Translations Organisation GmbH bereits vor Anbotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob diese

  • nur zur eigenen Information;
  • zur Veröffentlichung und/oder Werbung;
  • für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren;
  • oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch SMILE-Translations Organisation GmbH von Bedeutung ist.


3.3. Darüber hinaus muss der Kunde SMILE-Translations Organisation GmbH im Voraus kompetente Ansprechpartner benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

3.4 SMILE-Translations Organisation GmbH hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem Kunden zu klären und kann ihn auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.

3.5. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung SMILE-Translations Organisation GmbH ausgeschlossen.

3.6. Die Zahlenwiedergabe durch SMILE-Translations Organisation GmbH erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

3.7. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der Kunde vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.

3.8. Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail) .

4.) Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung

4.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen.

4.2. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von SMILE-Translations Organisation GmbH, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern (ÖNorm EN 15038).

4.3. Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement usw.).

4.4. SMILE-Translations Organisation GmbH verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und rechtzeitig durchzuführen.

4.5. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck (3.2.) verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung durch SMILE-Translations Organisation GmbH ausgeschlossen.

4.6. SMILE-Translations Organisation GmbH hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte ÜbersetzerInnen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt SMILE-Translations Organisation GmbH ausschließlicher Vertragspartner des Kunden.

4.7. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail,) und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen von SMILE-Translations Organisation GmbH erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird SMILE-Translations Organisation GmbH den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können von SMILE-Translations Organisation GmbH ohne Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5.) Termine, Lieferung

5.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und SMILE-Translations Organisation GmbH maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von SMILE-Translations Organisation GmbH angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der Kunde dies im Vorhinein bekannt zu geben.

5.2. Kunde und SMILE-Translations Organisation GmbH müssen folgende Termine vereinbaren:

  • Eingang des Ausgangstextes und aller zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei SMILE-Translations Organisation GmbH;
  • Eingang eines Korrekturexemplars beim Kunden (sofern erwünscht);
  • Retournierung des Korrekturexemplars an SMILE-Translations Organisation GmbH;
  • Eingang der Übersetzung beim Kunden in der vereinbarten Lieferform.


5.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den SMILE-Translations Organisation GmbH die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es SMILE-Translations Organisation GmbH zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Kunden der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur im Falle der oben eingehaltenen Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.

5.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Kunde.

5.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Kunden SMILE-Translations Organisation GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei SMILE-Translations Organisation GmbH. SMILE-Translations Organisation GmbH hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist SMILE-Translations Organisation GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

5.6. Für die Dauer der Aufbewahrung ist SMILE-Translations Organisation GmbH verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

6.) Honorar und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preislisten) von SMILE-Translations Organisation GmbH, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden sind.

6.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.

6.3.1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

6.3.2. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

6.3.3. Für das Korrekturlesen von Texten steht SMILE-Translations Organisation GmbH ein angemessener Kostenersatz zu.

6.3.4. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.

6.4. Die Leistungen durch SMILE-Translations Organisation GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den Kunden nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Kunden mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.

6.5 SMILE-Translations Organisation GmbH ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

6.6. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist SMILE-Translations Organisation GmbH berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (8,37%) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

6.7. Wurden zwischen dem Kunden und SMILE-Translations Organisation GmbH Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist SMILE-Translations Organisation GmbH bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an den bei SMILE-Translations Organisation GmbH liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für SMILE-Translations und ohne Präjudiz für SMILE-Translations Organisation GmbH Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 5.1 und 5.3.).

7.) Höhere Gewalt

7.1 Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat SMILE-Translations Organisation GmbH den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl SMILE-Translations Organisation GmbH als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch SMILE-Translations Organisation GmbH Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zuzubilligen.

7.2 Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch SMILE-Translations Organisation GmbH selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit entscheidend beeinträchtigen, dass SMILE-Translations Organisation GmbH den Auftrag vereinbarungsgemäß erledigt.

8.) Gewährleistung und Schadenersatz

8.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.

8.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde SMILE-Translations Organisation GmbH eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von SMILE-Translations Organisation GmbH behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.

8.3 Wenn SMILE-Translations Organisation GmbH eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB).

8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

8.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung durch SMILE-Translations Organisation GmbH für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn SMILE-Translations Organisation GmbH dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der vom Kunden keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.

8.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Aus diesen Gründen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

8.7. Für vom Kunden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet SMILE-Translations Organisation GmbH, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.5. sinngemäß.

8.8. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von SMILE-Translations Organisation GmbH für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit desselben vorliegt.

8.9. Alle Schadenersatzansprüche gegen SMILE-Translations Organisation GmbH, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von SMILE-Translations Organisation GmbH [d. h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext] verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.

8.10. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung durch SMILE-Translations Organisation GmbH aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

9.) Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung

9.1 Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von SMILE-Translations Organisation GmbH.

9.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum von SMILE-Translations Organisation GmbH. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung durch SMILE-Translations Organisation GmbH erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u.ä.m. an den Kunden auf dessen Wunsch stellt einen vom Kunden zu vergütenden Zusatzauftrag dar.

9.3 SMILE-Translations Organisation GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Kunde sichert daher ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, SMILE-Translations Organisation GmbH gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. SMILE-Translations Organisation GmbH wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse von SMILE-Translations Organisation GmbH dem Verfahren bei, so ist SMILE-Translations Organisation GmbH berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

9.5. SMILE-Translations Organisation GmbH bleibt als geistiger Schöpfer der Übersetzung Urheber derselben und es steht SMILE-Translations Organisation GmbH daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name SMILE-Translations Organisation GmbH darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von SMILE-Translations Organisation GmbH stammt bzw. nachträglich von SMILE-Translations Organisation GmbH zugestimmt wurde.

9.6. SMILE-Translations Organisation GmbH ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch durch SMILE-Translations Organisation GmbH Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.

10.) Allgemeines

10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

10.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SMILE-Translations Organisation GmbH bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.

10.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) von SMILE-Translations Organisation GmbH. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz von SMILE-Translations Organisation GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

10.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.


ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Zahlungen sind 14 Kalendertage nach Rechnungslegung fällig. Bei Erstaufträgen über einem Betrag von € 1.000,- wird eine Vorauszahlung in der Höhe von 70% bei Auftragserteilung sofort fällig. Bei Erstaufträgen von Privatkunden wird eine Vorauszahlung von 100% sofort nach Auftragserteilung fällig. Sollte der entsprechende Betrag nicht überwiesen werden, behält SMILE-Translations Organisation GmbH sich vor, den Auftrag als Storno anzusehen und die Übersetzung nicht auszuführen.

Über Zahlungsziel hinaus werden 8,37% p.m. Verzugszinsen zzgl. Mahnspesen verrechnet.

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